Frage 400 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Darf ein Angler gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen, wenn er am Ufer eines Gewässers geht, für das er keine Fischereierlaubnis besitzt?
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Richtige Antwort zu Frage 400
- B: nein
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