Frage 399 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Darf ein Angler, der im Besitz einer für das Gewässer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbständig Besatzmaßnahmen vornehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 399
- B: Nein, das darf nur der unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte.
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