Frage 401 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht"?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 401
- C: das Recht zum Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem Maße, wie es zur Ausübung der Fischerei erforderlich ist
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 402Welche Grundstücke dürfen beim Angeln nicht betreten werden?
- 403Was ist "Fischnacheile"?
- 404Darf an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns allein mit dem staatlichen Fischereischein geangelt werden?
- 405Darf ein Fischereiaufseher bei bestimmten Verstößen dem Angler die Fanggeräte und den Fang abnehmen?
- 406Wie hat sich der Fischereiaufseher auszuweisen?
- 407Wie sollte ein Plattfisch getötet werden?