Frage 401 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht"?

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Richtige Antwort zu Frage 401

  • C: das Recht zum Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem Maße, wie es zur Ausübung der Fischerei erforderlich ist
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