Frage 405 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Darf ein Fischereiaufseher bei bestimmten Verstößen dem Angler die Fanggeräte und den Fang abnehmen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 405

  • A: ja
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