Frage 343 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Was ist in der Fischerprüfung nachzuweisen?

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Richtige Antwort zu Frage 343

  • C: ausreichende Kenntnisse über Fischarten, Hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Fangbehandlung und die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Fischerei, des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechtes
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