Frage 343 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Was ist in der Fischerprüfung nachzuweisen?
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Richtige Antwort zu Frage 343
- C: ausreichende Kenntnisse über Fischarten, Hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Fangbehandlung und die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Fischerei, des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechtes
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 344Welche Gewässer dürfen nicht mit Aalen und Hechten besetzt werden?
- 345Was bedeutet Hegepflicht?
- 346Schonzeit Hecht?
- 347Bis zu welchem Abstand von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen anderer Berechtigter darf ohne deren Einwilligung nicht geangelt werden?
- 348Von welchen verbotenen Fangmethoden kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen?
- 349Welche Handlungen sind in den besonders geschützten Biotopen verboten?