Frage 342 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Welche Tätigkeiten werden vom Fischereigesetz unter dem Begriff "Fischen" zusammengefasst?

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Richtige Antwort zu Frage 342

  • C: das Hegen, Nachstellen, Fangen, Sichaneignen und Töten von Fischen
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