Frage 348 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Von welchen verbotenen Fangmethoden kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen?

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Richtige Antwort zu Frage 348

  • A: vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts, elektrischen Stroms und betäubender Mittel zum Fischfang
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