Frage 339 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Das ganzjährige Verbot, bestimmten Fischarten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten gilt für folgende Arten:

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Richtige Antwort zu Frage 339

  • B: Elritze, Nase, Stör
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