Frage 333 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Wer kann Fischereipächter sein?

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Richtige Antwort zu Frage 333

  • A: Personen, die einen Fischereischein nach § 28 FischG besitzen und einen solchen vorher schon 3 Jahre besessen haben sowie Fischerzünfte, Anglervereinigungen, Anglervereine und Zusammenschlüsse von Berufsfischern
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