Frage 332 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Das Verbot, bestimmten Fischarten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten gilt für folgende Arten:
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 332
- B: Moderlieschen, Bachneunauge, Nordseeschnäpel
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 333Wer kann Fischereipächter sein?
- 334Welche Form muss ein Fischereipachtvertrag haben?
- 335Welche Regelung trifft das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung des Fischwechsels?
- 336Welche der nachstehenden Arten haben ein Mindestmaß von 30 cm?
- 337Was ist der Inhalt des Fischereischutzes?
- 338Welche Fische dürfen generell nicht in Setzkeschern gehältert werden?