Frage 366 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Bei welcher Behörde ist ein Fischereipachtvertrag anzuzeigen?
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Richtige Antwort zu Frage 366
- A: bei der zuständigen unteren Fischereibehörde
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 367Das Verbot, bestimmten Fischarten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten gilt für folgende Fischarten:
- 368Schonzeit Bachforelle?
- 369Schonzeit Zander?
- 370Welche Fische dürfen generell nicht in Setzkeschern gehältert werden?
- 371In welchen Gewässern ist das Hältern von Fischen in Setzkeschern verboten?
- 372Welche Fische dürfen nicht in Gewässern eingesetzt werden?