Frage 353 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Unter welchen Voraussetzungen hat die Fischereibehörde Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von gemeinschaftlichen Fischereiveranstaltungen zu erteilen?

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Richtige Antwort zu Frage 353

  • C: Es dürfen keine tierschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen, die gemeinschaftliche Fischereiveranstaltung muss einen vernünftigen Grund haben.
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