Frage 358 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Bei wem sind Fischsterben anzuzeigen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 358

  • A: bei der Fischereibehörde, einer Polizeidienststelle und dem Amtstierarzt
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