Frage 375 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 375

  • C: ja, aber nur, wenn man Eigentümer oder Pächter eines Fischereiausübungsrechtes ist
Weiter zu Frage ›