Frage 375 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt?
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Richtige Antwort zu Frage 375
- C: ja, aber nur, wenn man Eigentümer oder Pächter eines Fischereiausübungsrechtes ist