Frage 322 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Wem obliegt der Fischereischutz?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 322

  • A: den Fischereibehörden, den Inhabern unbeschränkter Fischereiausübungsrechte, sofern sie im Besitz eines Fischereischeines sind und den von der Fischereibehörde bestätigten Fischereiaufsehern
Weiter zu Frage ›