Frage 322 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
Wem obliegt der Fischereischutz?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 322
- A: den Fischereibehörden, den Inhabern unbeschränkter Fischereiausübungsrechte, sofern sie im Besitz eines Fischereischeines sind und den von der Fischereibehörde bestätigten Fischereiaufsehern
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 323Was sind Fischschonbezirke?
- 324Schonzeit der Äsche?
- 325Was ist bei der Eisfischerei zu beachten?
- 326Was ist beim Transport von lebenden Fischen zu beachten?
- 327Welche der nachstehenden Fischarten gehört zu den besonders geschützten Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung?
- 328Was sind Benutzungen von Gewässern im Sinne des Wassergesetzes, für die eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist?