Frage 230 von 619 · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt

Wann und wo sind bei Fischsterben in Fließgewässern Wasserproben zu nehmen?

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Richtige Antwort zu Frage 230

  • C: sofort nach dem Feststellen des Sterbens unter- und oberhalb vermuteter Einleitungsstellen
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